Position

Die vom BAG verfolgte Strategie zur Kostensenkung im Gesundheitswesen mittels Auslandspreisvergleich (APV) bei Arzneimitteln birgt grosse Risiken. Der zunehmende Preisdruck bei Arzneimitteln schadet dem Werkplatz Schweiz und setzt die medizinische Versorgungssicherheit aufs Spiel.

Der APV schadet der Schweiz

Die Bestrebungen des BAG zur Kostensenkung im Gesundheitswesen fokussieren sich hauptsächlich auf die Senkung der Arzneimittelpreise. Das angestrebte Preisbildungssystem bei Arzneimitteln beruht dabei hauptsächlich auf dem Vergleich mit dem Ausland (Auslandspreisvergleich APV). Die Kosten (Löhne, Miete, Einkauf bei Zulieferbetrieben, etc.) für die Herstellung von Pharmaprodukten liegen in der Schweiz jedoch deutlich höher als in allen anderen europäischen Staaten, insbesondere auch über denjenigen des Länderkorbes für den Auslandspreisvergleich. Schweizer Pharmaunternehmen müssen deshalb ihre Produkte ohne die notwendigen Erträge oder sogar unter den Gestehungskosten verkaufen. Der zunehmende Preisdruck drängt Schweizer Pharmaunternehmen zunehmend aus dem Markt oder zur Produktionsverlagerung ins Ausland. Dabei gehen wertvolle Arbeitsplätze verloren. Die Abhängigkeit von einer Produktion in politisch beschränkt zuverlässigen Billigländern wie China oder Indien setzt ausserdem die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung aufs Spiel.

IG Pharma KMU Position

Es gibt Alternativen

Die IG Pharma KMU fordert deshalb ein transparentes und funktionierendes Preisbildungssystem mit fairen und nachhaltigen Mechanismen, das den Anliegen der in der Schweiz zu hiesigen Gestehungskosten produzierenden Unternehmen Rechnung trägt.

Hierzu müssen zuerst die bestehenden Regelungen auf Verordnungsebene korrekt umgesetzt werden, indem beispielsweise Auslandspreisvergleiche grundsätzlich nur mit rückerstattungsfähigen Medikamenten vorgenommen werden. Ferner müssen die im geltenden Recht bestehenden Handlungsspielräume genutzt werden, um eine noch stärkere Benachteiligung der in der Schweiz produzierenden Firmen zu vermeiden.

Bei Festhalten am bisherigen System müssen ausserdem die vollständig in der Schweiz produzierten Medikamente vom Auslandspreisvergleich ausgenommen und ein neuer Preisfestsetzungsmechanismus festgelegt werden. Andernfalls müssen ausschliesslich in der Schweiz produzierte Medikamente mit einem Gestehungskostenzuschlag auf dem APV versehen werden.

Im Lichte der zahlreichen Anpassungen am System in den vergangenen Jahren, der Ereignisse im ersten Halbjahr 2015 und der daraus resultierenden Destabilisierung und Rechtsunsicherheit ist es ferner angezeigt, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und grundsätzliche Veränderungen der Preisbildungsmechanismen zu prüfen. Die IG Pharma KMU ist offen, an einem solchen Prozess zu partizipieren und alle möglichen Lösungen zu diskutieren.