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Position.

Grundsätzlich anerkennt die IG Schweizer Pharma KMU die Notwendigkeit von Bestrebungen zur Reduktion des Kostenwachstums im schweizerischen Gesundheitswesen. Nach mittlerweile fünf Sparrunden in gut fünf Jahren bei den Medikamenten wäre es nun aber an der Zeit, auch andere Bereiche des Gesundheitswesens auf Sparmöglichkeiten zu durchleuchten.
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Im Zuge der Bestrebungen, die Kostenentwicklung im Medikamentenbereich zu dämpfen, ist aber folgendes zu berücksichtigen:
Die Medikamentenbranche ist die einzige Branche der Schweizer Wirtschaft, bei der die Preise der Produkte weitgehend – nämlich im Bereich der Kassenpflicht (Spezialitätenliste) – staatlich administriert und festgelegt sind.
Das aktuelle System zur Preisfestsetzung bei Medikamenten beruht hauptsächlich auf Preisvergleichen mit dem Ausland (Auslands-preisvergleich - APV).

Die Kosten (Löhne, Miete, Einkauf bei Zulieferbetrieben etc.) für die Herstellung von Pharmaprodukten liegen in der Schweiz deutlich höher als in allen anderen europäischen Staaten, insbesondere auch über denjenigen des Länderkorbes für den Auslandspreisvergleich. So liegen die Arbeitskosten je geleistete Stunde gemäss Bundesamt für Statistik in der Schweiz im Durchschnitt bei Euro 51.25, in Deutschland bei Euro 30.48, in Österreich bei Euro 29.74 und in Frankreich bei Euro 34.25 (Basis 2012).
Somit werden durch dieses Preisbildungssystem Unternehmen, die in der Schweiz produzieren gegenüber denjenigen, die im Ausland produzieren und in die Schweiz importieren, massiv benachteiligt. Diese Problematik akzentuiert sich durch den dramatischen Wechselkursverfall des Euro zu Beginn des Jahres 2015 in erheblicher Art und Weise, welcher auch direkt negativen Einfluss auf das Exportgeschäft für ausländische Märkte hat.

Die Durchsetzung dieser Mechanismen führt bereits heute dazu, dass Mitgliedsfirmen der IG Schweizer Pharma KMU für einzelne Präparate Preise erhalten, die unter den Gestehungskosten liegen.
Ein Ausweg würde darin bestehen, Produktionsstätten ins Ausland zu verlegen, was den Verlust von Arbeitsplätzen nach sich ziehen würde. Die Mitglieder der IG wollen diesen Schritt unbedingt vermeiden und setzen sich stattdessen aktiv für faire Rahmenbedingungen am Produktionsstandort Schweiz und gegen Wettbewerbsnachteile gegenüber im Ausland produzierenden Firmen ein.
Obwohl der Bund immer wieder betont, dass für ihn die Förderung des Produktions- und Forschungsstandortes Schweiz hohe Bedeutung hat, wurde auch bei der jüngsten Verordnungsrevision vom 29. April 2015 den Anliegen der in der Schweiz produzierenden Unternehmen in keiner Art und Weise Rechnung getragen.

Die IG Schweizer Pharma KMU fordert deshalb ein transparentes und funktionierendes Preisbildungssystem mit fairen und nachhaltigen Mechanismen, das den Anliegen der in der Schweiz zu hiesigen Gestehungskosten produzierenden Unternehmen Rechnung trägt.
Hierzu müssen zuerst die bestehenden Regelungen auf Verordnungsebene korrekt umgesetzt werden, indem beispielsweise Auslandspreisvergleiche grundsätzlich nur mit rückerstattungsfähigen Medikamenten vorgenommen werden. Ferner müssen die im geltenden Recht bestehenden Handlungsspielräume genutzt werden, um eine noch stärkere Benachteiligung der in der Schweiz produzierenden Firmen zu vermeiden.

Bei Festhalten am bisherigen System müssen ausserdem die vollständig in der Schweiz produzierten Medikamente vom Auslandspreisvergleich ausgenommen und ein neuer Preisfestsetzungsmechanismus festgelegt werden. Andernfalls müssen ausschliesslich in der Schweiz produzierte Medikamente mit einem Gestehungskostenzuschlag auf dem APV versehen werden.
Im Lichte der zahlreichen Anpassungen am System in den vergangenen Jahren, der Ereignisse im ersten Halbjahr 2015 und der daraus resultierenden Destabilisierung und Rechtsunsicherheit ist es ferner angezeigt, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und grundsätzliche Veränderungen der Preisbildungsmechanismen zu prüfen. Die IG Schweizer Pharma KMU ist offen, an einem solchen Prozess zu partizipieren und alle möglichen Lösungen zu diskutieren.
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